Stellenangebot als Krankenschwester/Krankenpfleger
Auf Grund des Krankenpflegegesetzes vom 4.Juni 1985 bekam man eine Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpfleger/Krankenschwester.
Ihre Bewerbungen erwarten wir schriftlich, per Email, telefonisch sowie persönlich zu den üblichen Bürozeiten.
Für alle anfallenden Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: